- Geld für eine feste Laufzeit anlegen
- Garantierte Zinsen erhalten
- Verlässlich planen
Sparbriefe
Ersparnisse sicher und zinsbringend anlegen
Holen Sie Ihr Geld aus dem Sparstrumpf und machen Sie mehr daraus! Das geht ganz einfach: Beim Sparbrief legen Sie einen bestimmten Betrag für eine feste Laufzeit an. Währenddessen erhalten Sie regelmäßig Zinsen. Und zu einem festen Rückzahlungstermin wird Ihnen das gesamte Kapital überwiesen.
Der Sparbrief im Überblick
Ihre Vorteile
- Sicher: Sie erhalten feste Zinsen und es gibt kein Kursrisiko.
- Individuell: Sie wählen Anlagebetrag und Laufzeit.

Konditionen
Mindestanlagebetrag 1.000 Euro
Laufzeit/Jahr | Festzinssatz p.a. |
1 | 1,90 % |
2 | 1,80 % |
3 | 1,80 % |
4 | 1,80 % |
5 | 1,80 % |
Stand: 26.02.2025 |
Noch Fragen?
Wir sind gern für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben.
Berechnen Sie Ihre Zinsen
Häufige Fragen zum Sparbrief
Bei der Anlage des Sparbriefs entscheiden Sie sich für eine feste Laufzeit mit garantierter Zinszahlung. Der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Sprechen Sie Ihren Bankberater an, um eine individuelle Lösung zu finden.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Volksbank Köln Bonn eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Festgeld und Sparbrief ähneln sich, denn bei beiden legen Sie Ihr Geld für eine bestimmte Laufzeit und zu einem festen Zinssatz an. Beim Festgeld gibt es in der Regel eine automatische Vertragsverlängerung, wenn Sie nicht kündigen. Ein Sparbrief verlängert sich nicht, Sie bekommen das Geld automatisch zurück. Auch Laufzeit und Zinshöhe können sich bei Sparbrief und Festgeld unterscheiden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Köln Bonn eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Köln Bonn eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Sparbrief an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.