Kündigungsgeld

Geld sicher parken

Legen Sie Ihr Erspartes als Kündigungsgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Am Ende der Kündigungsfrist können Sie dann sofort wieder über Ihr komplettes Guthaben oder ein Teilguthaben verfügen.

Kursrisiko -
Laufzeit unbefristet
Zinssatz variabel - wird durch Bank angepasst
Kündigungsfrist mind. 35 Tage, Überschreitung möglich
(Kündigung kann bei Anlage erteilt werden)
Teilkündigungen beliebig oft möglich
(bis 1 Tag vor Fälligkeit der Kündigung im System löschbar)
gekündigte Beträge Ausbuchung zum Kündigungstag auf Referenzkonto (Kündigungen am Werktag vor Kündigungstermin noch löschbar)
Aufstockung jederzeit möglich
Betrag Zinssatz
bis 20.000 EUR
1,85 % p.a.
ab 20.000 EUR (ohne Volumenbegrenzung) 2,10 % p.a.
Stand: 02.10.2023  
Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Ja, Sie können zu Beginn einen Einmalbetrag einzahlen und jederzeit Zuzahlungen leisten.

Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die Zinsen werden vierteljährlich ausgezahlt.

Wie lange muss ich mein Geld anlegen?

Die Anlagedauer ist unbefristet.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt  kein Freistellungsauftrag vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den oben genannten Sparerpauschbetrag begrenzt.