Ab wann erhalten Firmenkunden ihre Kontoabrechnungen als E-Rechnung?
Die Umstellung beginnt am 1. Januar 2027. Ab diesem Zeitpunkt werden die betroffenen Konto- und Darlehensabrechnungen elektronisch bereitgestellt; eine postalische Zustellung ist dann nicht mehr möglich.
Welche Konten und Verträge sind von der Umstellung betroffen?
Betroffen sind Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten.
Ist ZUGFeRD eine PDF-Datei oder eine XML-Datei?
ZUGFeRD verbindet beides: Die E-Rechnung enthält eine lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten maschinenlesbaren XML-Datei.
Wo finde ich die E-Rechnung im OnlineBanking?
Die E-Rechnung wird automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt. Sie ist auch über die VR BankingApp im elektronischen Postfach einsehbar.
Wie rufe ich die E-Rechnung mit HBCI/FinTS ab?
Richten Sie für jedes betroffene Konto in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel wird dafür die Auftragsart HKEKA verwendet. Die einzelnen Schritte hängen von Ihrer Software ab.
Wie rufe ich die E-Rechnung mit EBICS ab?
Richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist dafür die Auftragsart BKI vorgesehen. Bitte beachten Sie die Menüführung Ihrer Software.
Was passiert, wenn ich eine E-Rechnung nicht sofort abrufe?
Die E-Rechnungen werden im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können sie deshalb auch später noch einsehen und abrufen.
Ändert sich durch die Umstellung etwas an meinen Kontoauszügen?
Nein. Die Umstellung der Kontoabrechnungen hat keine Auswirkungen auf den Erhalt Ihrer Kontoauszüge. Diese erhalten Sie weiterhin wie gewohnt.
Entstehen zusätzliche Kosten für die Bereitstellung der E-Rechnung?
Für die Bereitstellung der E-Rechnung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.