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Ein Mann und eine Frau sitzen fröhlich vor einem Laptop

E-Rechnung für Firmenkunden

Kontoabrechnung digital erhalten

Ab dem 1. Januar 2027 stellt die Volksbank Köln Bonn eG Konto- und Darlehensabrechnungen für Firmenkunden auf E-Rechnung um. Sie erhalten die Abrechnungen dann digital in Ihrem elektronischen Postfach oder über Ihre Zahlungsverkehrssoftware. Eine postalische Zustellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Pictogramm "Lupe"

Wichtig zu wissen

Die E-Rechnung wird grundsätzlich im hybriden ZUGFeRD-Format bereitgestellt: als lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Datei. Für den Zugriff benötigen Sie einen Online-Zugang.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Start der Umstellung: 1. Januar 2027

    Betroffen: Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten

  • Bereitstellung: elektronisches Postfach oder Zahlungsverkehrssoftware über HBCI/FinTS beziehungsweise EBICS

  • Format: ZUGFeRD – PDF mit eingebetteter XML-Datei

    Wichtig: Ab 1. Januar 2027 erfolgt keine postalische Zustellung dieser Abrechnungen mehr

    Handlungshinweis: Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie einen Online-Zugang haben und Ihre Geschäftskonten damit verwalten können. Falls noch kein Zugang besteht, richten Sie ihn bitte rechtzeitig ein.

Kontaktieren Sie Ihre Firmenkundenberatung, wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung oder beim Online-Zugang benötigen.

FAQ

Was bedeutet die Umstellung auf E-Rechnung für Ihr Unternehmen?

Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Firmenkunden ihre Konto- und Darlehensabrechnungen nicht mehr per Post. Die Volksbank Köln Bonn eG stellt diese Dokumente elektronisch bereit. Sie können sie im elektronischen Postfach Ihres Online-Bankings oder – je nach eingerichtetem Verfahren – über Ihre Zahlungsverkehrssoftware abrufen.

Bitte kontrollieren Sie frühzeitig, ob Ihr Online-Zugang eingerichtet ist und Sie darüber Ihre Geschäftskonten verwalten können. Bei Unternehmen wie einer GmbH wird der Online-Zugang für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte natürliche Person eingerichtet.

Welche Abrechnungen sind betroffen?

Die Umstellung gilt für Vertragsabrechnungen zu:

  • Kontokorrentkonten

  • Darlehenskonten

  • Avalen

  • Kündigungsgeldkonten

  • Tagesgeldkonten

Ihre Kontoauszüge erhalten Sie weiterhin wie gewohnt. Die Umstellung der Kontoabrechnung ändert daran nichts.

In welchem Format wird die E-Rechnung bereitgestellt?

Die E-Rechnung wird grundsätzlich im ZUGFeRD-Format zur Verfügung gestellt. ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat: Es enthält eine menschenlesbare PDF-Datei und eine darin eingebettete maschinenlesbare XML-Datei. So lässt sich das Dokument sowohl ansehen als auch für die digitale Weiterverarbeitung nutzen.

Wo können Sie Ihre E-Rechnungen abrufen?

Im OnlineBanking und in der VR BankingApp

Die E-Rechnungen werden automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt. Dafür benötigen Sie einen eingerichteten Online-Zugang.

Über Zahlungsverkehrssoftware mit HBCI/FinTS

Richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel wird hierfür die Auftragsart HKEKA verwendet. Die verfügbaren Menüpunkte unterscheiden sich je nach Software.

Über Zahlungsverkehrssoftware mit EBICS

Richten Sie in Ihrer Software einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel wird hierfür die Auftragsart BKI verwendet. Die konkrete Einrichtung hängt von Ihrer Software ab.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Ab wann erhalten Firmenkunden ihre Kontoabrechnungen als E-Rechnung?

Die Umstellung beginnt am 1. Januar 2027. Ab diesem Zeitpunkt werden die betroffenen Konto- und Darlehensabrechnungen elektronisch bereitgestellt; eine postalische Zustellung ist dann nicht mehr möglich.

Welche Konten und Verträge sind von der Umstellung betroffen?

Betroffen sind Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten.

 Ist ZUGFeRD eine PDF-Datei oder eine XML-Datei?

ZUGFeRD verbindet beides: Die E-Rechnung enthält eine lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten maschinenlesbaren XML-Datei.

 Wo finde ich die E-Rechnung im OnlineBanking?

Die E-Rechnung wird automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt. Sie ist auch über die VR BankingApp im elektronischen Postfach einsehbar.

Wie rufe ich die E-Rechnung mit HBCI/FinTS ab?

Richten Sie für jedes betroffene Konto in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel wird dafür die Auftragsart HKEKA verwendet. Die einzelnen Schritte hängen von Ihrer Software ab.

Wie rufe ich die E-Rechnung mit EBICS ab?

Richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist dafür die Auftragsart BKI vorgesehen. Bitte beachten Sie die Menüführung Ihrer Software.

Was passiert, wenn ich eine E-Rechnung nicht sofort abrufe?

Die E-Rechnungen werden im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können sie deshalb auch später noch einsehen und abrufen.

Ändert sich durch die Umstellung etwas an meinen Kontoauszügen?

Nein. Die Umstellung der Kontoabrechnungen hat keine Auswirkungen auf den Erhalt Ihrer Kontoauszüge. Diese erhalten Sie weiterhin wie gewohnt.

Entstehen zusätzliche Kosten für die Bereitstellung der E-Rechnung?

Für die Bereitstellung der E-Rechnung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Bereiten Sie den digitalen Abruf rechtzeitig vor

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Online-Zugang eingerichtet ist und ob Sie Ihre Geschäftskonten darüber verwalten können. Wenn Sie noch keinen Zugang haben oder Fragen zum Abruf über Ihre Zahlungsverkehrssoftware klären möchten, wenden Sie sich an Ihre Firmenkundenberatung.