Immobilie verkaufen

Wir sorgen für eine erfolgreiche Vermarktung Ihrer Immobilie

Das Immobilienteam der Volksbank Köln Bonn eG ist ihnen gerne behilflich ihr Haus, ihre Wohnung, ihr Neubauprojekt oder ihr Grundstück erfolgreich zu verkaufen. Unsere Kernkompetenz umfasst die zeit- und marktgerechte Preisfindung für ihr Objekt mit dem Ziel, durch professionelle Vermarktungsstrategien für sie den bestmöglichen Preis am Marktzu erzielen.

Unsere Leistungen im Überblick

Von der Ermittlung des Marktwertes bis zum Verkauf

  • Ermittlung eines marktgerechten Immobilienpreises
  • Erstellung eines professionellen Exposés für Ihre Immobilie
  • Unterstützung bei der Beantragung eines Energieausweises
  • Präsentation Ihrer Immobilie und Betreuung potenzieller Käufer während der Besichtigungstermine
  • Professionelle Vermarktung – von der Erstellung aller wichtigen Unterlagen bis zur individuellen Betreuung der Interessenten
  • Bonitätsprüfung des Käufers und Verkaufsabwicklung

Unsere Leistungen im Überblick

Von der Ermittlung des Marktwertes bis zum Verkauf

  • Ermittlung eines marktgerechten Immobilienpreises
  • Erstellung eines professionellen Exposés für Ihre Immobilie
  • Unterstützung bei der Beantragung eines Energieausweises
  • Präsentation Ihrer Immobilie und Betreuung potenzieller Käufer während der Besichtigungstermine
  • Professionelle Vermarktung – von der Erstellung aller wichtigen Unterlagen bis zur individuellen Betreuung der Interessenten
  • Bonitätsprüfung des Käufers und Verkaufsabwicklung

Vermarktung: Wir finden den passenden Käufer für Sie

Immobilienpreis ermitteln

Immobilienpreis ermitteln

Ein marktgerechter Preis ist beim Immobilienverkauf das A und O. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien interessieren sich potenzielle Käufer für die Ertragswerte aus Vermietung oder Verpachtung. Wir kennen den regionalen Markt genau und erstellen für Sie eine detaillierte Marktwertanalyse Ihrer Immobilie. Eine erste Indikation finden Sie hier.

Exposé erstellen

Professionelles Exposé für Ihre Immobilie erstellen

Durch ein professionelles Immobilienexposé steigern Sie Ihre Verkaufschancen. Denn anhand der darin enthaltenen Informationen sowie des Grundrisses und der Fotos machen sich Kaufinteressenten ein erstes Bild von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Unsere Immobilienberater erstellen ein professionelles Exposé für Ihre Immobilie.

Energieausweis beantragen

Energieausweis beantragen

Für den Verkauf Ihres Eigentums ist ein Energieausweis unerlässlich. Allerdings wird dessen Erstellung schnell kompliziert, wenn sie keinen Experten an Ihrer Seite haben. Wir vermitteln Ihnen daher Kontakte zu Energieberatern und unterstützen Sie bei der Beantragung des Energieausweises. Hier können Sie einen Energieausweis beantragen. 

Immobilie präsentieren

Immobilie von der besten Seite zeigen

Beim Besichtigungstermin gilt es natürlich, einen möglichst positiven Eindruck von Ihrer Immobilie zu vermitteln. Unsere Immobilienberater präsentieren Interessenten Ihre Immobilie von der besten Seite. Sie sind bei jedem Besichtigungstermin dabei und können die Fragen potenzieller Käufer sofort beantworten.

Vermarktungsstrategie entwickeln

Erfolgreiche Vermarktungsstrategie entwickeln

Eine gute Vermarktungsstrategie ist wichtig, kostet aber viel Zeit. Nutzen Sie daher die Kompetenz unserer Immobilienexperten: Sie erstellen alle wichtigen Unterlagen, übernehmen den Austausch mit potenziellen Käufern, kümmern sich um eine effiziente Terminplanung und sorgen für die individuelle Betreuung der Interessenten.

Wir finden den passenden Käufer für Sie

Immobilienpreis ermitteln

Immobilienpreis ermitteln

Ein marktgerechter Preis ist beim Immobilienverkauf das A und O. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien interessieren sich potenzielle Käufer für die Ertragswerte aus Vermietung oder Verpachtung. Wir kennen den regionalen Markt genau und erstellen für Sie eine Marktwertanalyse Ihrer Immobilie. Eine erste Indikation finden Sie hier.

Exposé erstellen

Professionelles Exposé

Durch ein professionelles Immobilienexposé steigern Sie Ihre Verkaufschancen. Denn anhand der darin enthaltenen Informationen machen sich Kaufinteressenten ein erstes Bild von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Unsere Immobilienberater erstellen ein professionelles Exposé für Ihre Immobilie.

Energieausweis beantragen

Energieausweis beantragen

Für den Verkauf Ihres Eigentums ist ein Energieausweis unerlässlich. Allerdings wird dessen Erstellung schnell kompliziert, wenn sie keinen Experten an Ihrer Seite haben. Wir vermitteln Ihnen daher Kontakte zu Energieberatern und unterstützen Sie bei der Beantragung. Hier können Sie einen Energieausweis beantragen.

Immobilie präsentieren

Immobilie präsentieren

Beim Besichtigungstermin gilt es natürlich, einen möglichst positiven Eindruck von Ihrer Immobilie zu vermitteln. Unsere Immobilienberater präsentieren Interessenten Ihre Immobilie von der besten Seite. Sie sind bei jedem Besichtigungstermin dabei und können die Fragen potenzieller Käufer sofort beantworten.

Vermarktungsstrategie entwickeln

Vermarktungsstrategie

Eine gute Vermarktungsstrategie ist wichtig, kostet aber viel Zeit. Nutzen Sie daher die Kompetenz unserer Immobilienexperten: Sie erstellen alle wichtigen Unterlagen, übernehmen den Austausch mit potenziellen Käufern, kümmern sich um eine effiziente Terminplanung und sorgen für die individuelle Betreuung der Interessenten.

Immobilie bewerten

Immobilienpreis ermitteln

Fachgerechte Wertermittlung durch Ihre Volksbank Köln Bonn eG

Nutzen Sie die Kompetenz unserer Experten, um Ihre Immobilie korrekt bewerten zu lassen. Egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen, eventuelle Mängel feststellen oder sich mit Vermögensfragen im Rahmen einer Erbschaft auseinandersetzen möchten – unsere Experten bereiten alle Daten für jede Fragestellung fachgerecht auf und beraten Sie kompetent. Dabei profitieren Sie außerdem immer von unserer regionalen Marktkenntnis.

Auf den Preis kommt es an

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, geht es vor allem darum, einen realistischen Wert zu ermitteln. Ist der Preis zu hoch angesetzt, lässt sich die Immobilie eventuell nicht verkaufen. Ist der Preis zu niedrig, verschenken Sie unter Umständen bares Geld. Unsere Immobilienexperten unterstützen Sie mit ihrem fachlichen Know-how und ihrer guten Kenntnis des regionalen Marktes bei der Bewertung Ihrer Immobilie.

Ihre Vorteile bei einer Immobilienbewertung durch die Volksbank Köln Bonn eG

  • Neutrale und unabhängige Bewertung durch Experten
  • Ermittlung eines marktgerechten Preises durch Kenntnis der regionalen Marktsituation
  • Fachgerechte Feststellung möglicher Mängel Ihrer Immobilie
  • Sichere Grundlage bei Erbstreitigkeiten oder sonstigen Auseinandersetzungen bezüglich Ihres Vermögens
  • Transparenz bei Kaufangeboten

Immobilie bewerten

Immobilienpreis ermitteln

Fachgerechte Wertermittlung durch Ihre Volksbank Köln Bonn eG

Nutzen Sie die Kompetenz unserer Experten, um Ihre Immobilie korrekt bewerten zu lassen. Egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen, eventuelle Mängel feststellen oder sich mit Vermögensfragen im Rahmen einer Erbschaft auseinandersetzen möchten – unsere Experten bereiten alle Daten für jede Fragestellung fachgerecht auf und beraten Sie kompetent. Dabei profitieren Sie außerdem immer von unserer regionalen Marktkenntnis.

Auf den Preis kommt es an

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, geht es vor allem darum, einen realistischen Wert zu ermitteln. Ist der Preis zu hoch angesetzt, lässt sich die Immobilie eventuell nicht verkaufen. Ist der Preis zu niedrig, verschenken Sie unter Umständen bares Geld. Unsere Immobilienexperten unterstützen Sie mit ihrem fachlichen Know-how und ihrer guten Kenntnis des regionalen Marktes bei der Bewertung Ihrer Immobilie.

Ihre Vorteile bei einer Immobilienbewertung durch die Volksbank Köln Bonn eG

  • Neutrale und unabhängige Bewertung durch Experten
  • Ermittlung eines marktgerechten Preises durch Kenntnis der regionalen Marktsituation
  • Fachgerechte Feststellung möglicher Mängel Ihrer Immobilie
  • Sichere Grundlage bei Erbstreitigkeiten oder sonstigen Auseinandersetzungen bezüglich Ihres Vermögens
  • Transparenz bei Kaufangeboten

Immobilie vererben oder verschenken

Immobilie vererben

Ein gutes Gefühl, wenn mit dem Haus alles geregelt ist

Sie haben sich etwas aufgebaut. Davon sollen andere später profitieren. Wenn es darum geht, die eigene Immobilie zu vererben, sollten Sie dies rechtzeitig regeln. Neben dem Vererben gibt es auch die Möglichkeit, eine Immobilie zu verschenken. Denken Sie bei der Entscheidung jedoch nicht nur an die Steuervorteile, sondern auch an sich selbst. Besprechen Sie dieses wichtige Thema in einem vertrauensvollen Gespräch mit Ihrem Berater.

Vererben von Immobilien - mehr als ein Erbe

Sie haben zum Beispiel mehrere Kinder und möchten ihnen die Immobilie übertragen? Mehrere Erben einer einzigen Immobilie bilden eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen. Dabei kann es zu Streitigkeiten kommen, denn die Erbschaft des Elternhauses ist zudem häufig mit Emotionen verbunden. Daher sollte eine Erbengemeinschaft nur eine vorübergehende Lösung sein. Miterben können sich beispielsweise von anderen Miterben auszahlen lassen oder die Immobilie kann komplett verkauft und der Erlös geteilt werden. Die Regelung in einem Testament kann helfen, Streit zu vermeiden.

In diesen Fällen ist ein Testament sinnvoll

  • Es gibt mehrere Erben, unter denen der Nachlass zu verteilen ist.
  • Sie möchten mehr als eine Immobilie vererben.
  • Die Immobilie ist ein Baustein Ihrer Altersvorsorge.
  • Die Familienverhältnisse sind instabil.
  • Die Immobilie ist noch nicht schuldenfrei.
  • Der Begünstigte ist zurzeit minderjährig.
  • Der Wert des Gesamterbes liegt innerhalb des Freibetrages.
  • Die begünstigte Person ist in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation.

Schenken als Alternative - Alle zehn Jahre Steuerfreibetrag nutzen

Ob eine Schenkung oder ein Testament das Richtige ist, hängt unter anderem von den Vermögens- und Familienverhältnissen ab. Für das Erbe gilt der Steuerfreibetrag nur einmal, für Schenkungen alle zehn Jahre. Während die Schenkung von Immobilien zwischen Ehepartnern in unbegrenzter Höhe steuerfrei ist, können Kinder zum Beispiel bis 400.000 Euro steuerfrei erben oder alle zehn Jahre in gleicher Höhe eine Schenkung erhalten. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden. Für viele Immobilien reicht der Freibetrag aus, um die erbrechtliche Übertragung steuerfrei zu gestalten. Liegt der Wert des Gesamterbes über dem Freibetrag, bietet sich die Schenkung "in Raten" an. Diese muss allerdings zu Lebzeiten abgeschlossen sein.

Nießbrauchrecht und Rückforderungsrecht sichern

Ein Pflegeheim ist in der Regel teuer. Wenn Eltern und auch die Kinder die Heimkosten nicht vollständig aufbringen können, kann eine Schenkung nur zurückgefordert werden, wenn diese weniger als zehn Jahre zurückliegt. Ist die Schenkung der Immobilie von Anfang an mit einem Nießbrauchrecht verknüpft worden, kann das Sozialamt verlangen, dass aus den Mieteinnahmen die Pflege bezahlt wird – sofern damit die Heimkosten vollständig beglichen werden können. Der Verkauf des Hauses bliebe den Beschenkten in diesem Fall erspart.

Pflichtteil umgehen

Wer nicht will, dass bestimmte Erbberechtigte Ansprüche auf das Haus oder die Wohnung haben, trifft früh genug Vorkehrungen durch eine Schenkung. Denn Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen zu Lebzeiten innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall verjähren (wie auch Pflichtteilsansprüche) innerhalb von drei Jahren nach Erbfall. Der Verjährungsbeginn setzt die Kenntnis des Erbfalls sowie die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von der Schenkung voraus.

Wichtig: Wer über eine Schenkung nachdenkt, sollte sich in jedem Fall nicht nur steuerlich, sondern auch juristisch gut beraten lassen.

Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche und fachkundige Beratung durch das zuständige Nachlassgericht, einen Notar oder einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Immobilie vererben oder verschenken

Immobilie vererben

Ein gutes Gefühl, wenn mit dem Haus alles geregelt ist

Sie haben sich etwas aufgebaut. Davon sollen andere später profitieren. Wenn es darum geht, die eigene Immobilie zu vererben, sollten Sie dies rechtzeitig regeln. Neben dem Vererben gibt es auch die Möglichkeit, eine Immobilie zu verschenken. Denken Sie bei der Entscheidung jedoch nicht nur an die Steuervorteile, sondern auch an sich selbst. Besprechen Sie dieses wichtige Thema in einem vertrauensvollen Gespräch mit Ihrem Berater.

Vererben von Immobilien - mehr als ein Erbe

Sie haben zum Beispiel mehrere Kinder und möchten ihnen die Immobilie übertragen? Mehrere Erben einer einzigen Immobilie bilden eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen. Dabei kann es zu Streitigkeiten kommen, denn die Erbschaft des Elternhauses ist zudem häufig mit Emotionen verbunden. Daher sollte eine Erbengemeinschaft nur eine vorübergehende Lösung sein. Miterben können sich beispielsweise von anderen Miterben auszahlen lassen oder die Immobilie kann komplett verkauft und der Erlös geteilt werden. Die Regelung in einem Testament kann helfen, Streit zu vermeiden.

In diesen Fällen ist ein Testament sinnvoll

  • Es gibt mehrere Erben, unter denen der Nachlass zu verteilen ist.
  • Sie möchten mehr als eine Immobilie vererben.
  • Die Immobilie ist ein Baustein Ihrer Altersvorsorge.
  • Die Familienverhältnisse sind instabil.
  • Die Immobilie ist noch nicht schuldenfrei.
  • Der Begünstigte ist zurzeit minderjährig.
  • Der Wert des Gesamterbes liegt innerhalb des Freibetrages.
  • Die begünstigte Person ist in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation.

Schenken als Alternative - Alle zehn Jahre Steuerfreibetrag nutzen

Ob eine Schenkung oder ein Testament das Richtige ist, hängt unter anderem von den Vermögens- und Familienverhältnissen ab. Für das Erbe gilt der Steuerfreibetrag nur einmal, für Schenkungen alle zehn Jahre. Während die Schenkung von Immobilien zwischen Ehepartnern in unbegrenzter Höhe steuerfrei ist, können Kinder zum Beispiel bis 400.000 Euro steuerfrei erben oder alle zehn Jahre in gleicher Höhe eine Schenkung erhalten. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden. Für viele Immobilien reicht der Freibetrag aus, um die erbrechtliche Übertragung steuerfrei zu gestalten. Liegt der Wert des Gesamterbes über dem Freibetrag, bietet sich die Schenkung "in Raten" an. Diese muss allerdings zu Lebzeiten abgeschlossen sein.

Nießbrauchrecht und Rückforderungsrecht sichern

Ein Pflegeheim ist in der Regel teuer. Wenn Eltern und auch die Kinder die Heimkosten nicht vollständig aufbringen können, kann eine Schenkung nur zurückgefordert werden, wenn diese weniger als zehn Jahre zurückliegt. Ist die Schenkung der Immobilie von Anfang an mit einem Nießbrauchrecht verknüpft worden, kann das Sozialamt verlangen, dass aus den Mieteinnahmen die Pflege bezahlt wird – sofern damit die Heimkosten vollständig beglichen werden können. Der Verkauf des Hauses bliebe den Beschenkten in diesem Fall erspart.

Pflichtteil umgehen

Wer nicht will, dass bestimmte Erbberechtigte Ansprüche auf das Haus oder die Wohnung haben, trifft früh genug Vorkehrungen durch eine Schenkung. Denn Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen zu Lebzeiten innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall verjähren (wie auch Pflichtteilsansprüche) innerhalb von drei Jahren nach Erbfall. Der Verjährungsbeginn setzt die Kenntnis des Erbfalls sowie die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von der Schenkung voraus.

Wichtig: Wer über eine Schenkung nachdenkt, sollte sich in jedem Fall nicht nur steuerlich, sondern auch juristisch gut beraten lassen.

Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche und fachkundige Beratung durch das zuständige Nachlassgericht, einen Notar oder einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Beim Verkauf immer der Reihe nach

Notwendige Schritte bis zur Schlüsselübergabe

Häufig braucht es mehrere Gespräche, bis sich Käufer und Verkäufer einig sind. Unsere Experten kümmern sich vom ersten Telefonat bis zum Abschluss des Kaufvertrags um die Verhandlung. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte bis zur Schlüsselübergabe:

1. Bonitätsprüfung des Käufers,

2. Aufsetzen eines notariellen Kaufvertrags,

3. Auflassungsvormerkung im Grundbuch,

4. Zahlung des Verkaufspreises,

5. Änderung des Grundbucheintrags.

Kein Kaufvertrag ohne Bonitätsprüfung

Bonität des Käufers

Bevor der Vertrag aufgesetzt wird, muss der Käufer seine Bonität durch eine Finanzierungsbestätigung oder einen Kapitalnachweis garantieren. Wir prüfen die Bonität Ihres Käufers. Bei Bedarf helfen wir Ihrem Käufer auch bei der Finanzierung. So ist sichergestellt, dass Sie Ihr Geld erhalten. Hier können Sie ein Finanzierungszertifikat erstellen.

Beratung beim Kaufvertrag

Der Abschluss des Immobilienkaufvertrags erfolgt gemeinsam mit einem Notar. Wir stellen sicher, dass Ihre Interessen im Kaufvertrag enthalten sind. Außerdem lassen sich darin auch Mängel an der Immobilie oder Zusatzvereinbarungen festhalten. Gerne beraten wir Sie bezüglich des Kaufvertrags und begleiten Sie zum Notartermin.

 

Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung, etwa durch einen Immobilienexperten oder Notar, nicht ersetzen. 

Wir beraten Sie gern

Der Verkauf einer Immobilie ist etwas Besonderes und zudem ein komplexer Prozess, bei dem es vieles zu beachten gilt. Unsere Immobilienexperten unterstützen Sie dabei. Vereinbaren Sie gleich einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten professionell beraten.