Als Nutzer des Online-Bankings verfügen Sie über ein elektronisches Postfach. Die Nutzung des elektronischen Postfachs bringt Ihnen viele Vorteile:
ePostfach - Dokumente in elektronischer Form erhalten
- Beitrag zur Nachhaltigkeit durch Verzicht auf Papier
- Automatische und sichere Archivierung der Dokumente für 10 Jahre
- Dokumente sind im Online-Banking jederzeit und überall verfügbar
- Gesicherte und schnelle Zustellung ohne Postwegverlust
- Einsparung Ihrer Portokosten für den Auszugsversand
Gehen Sie einfach nach der Anmeldung zum Online-Banking auf den Reiter [Postfach]
Gehen Sie nach der Anmeldung zum Online-Banking auf den Reiter [Postfach]. Dann rufen Sie den Reiter [Verwaltung] auf. Jetzt können Sie Ihren Postfachstatus ändern.
Wir stellen Ihnen folgende Dokumente in Ihr ePOSTFACH ein:
- Kontoauszüge für Girokonten
- Kontoauszüge für Spareinlagen, Termineinlagen, Darlehenskonten
- Kreditkartenabrechnungen
- Wertpapierdokumente
- Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen
- Vertragsunterlagen
- Allgemeine Mitteilungen (z.B. AGB-Änderungen) sowie sonstiger Schriftverkehr
Ja, eine Benachrichtigung ist möglich. Gehen Sie nach der Anmeldung zum Online-Banking auf den Reiter [Postfach]. Dann rufen Sie den Reiter [Verwaltung] auf. Jetzt verwenden Sie den Menüpunkt [Benachrichtigung verwalten]
Die Lieferung elektronischer Dokumente unserer Verbundpartner (R+V Versicherung, Bausparkasse Schwäbisch Hall, Union Investment, DZ Privatbank) können wir aus rechtlichen Gründen nicht selbst beauftragen.
Nachdem Sie nach der Anmeldung den Reiter [Postfach] ausgewählt haben, sehen Sie neben dem Reiter [Meine Bank] für alle unsere Verbundpartner eine Auswahloption. Die Aktivierung der elektronischen Postfächer unserer Verbundpartner ist selbsterklärend.
Wir empfehlen Ihnen dies zu tun.
Sobald Sie das Dokument angeklickt haben, gibt es beide Auswahloptionen.
Unsere Zahlungsverkehrsprogramme PROFI cash und VR-NetWorldSoftware bieten Ihnen komfortable Möglichkeiten zur Abholung elektronischer Dokumente. Schauen Sie sich unsere nachfolgenden Anleitungen einfach an. Für über Kontoauszüge hinausgehende Themen nutzen Sie bitte das elektronische Postfach in der Online-Filiale.
Aber auch Produkte anderer Anbieter bieten ähnliche Möglichkeiten. Sprechen Sie Ihren Programmlieferanten einfach an.
Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben diese Frage beraten und der Kreditwirtschaft Ende Juli 2014 schriftlich mitgeteilt, dass elektronische Kontoauszüge als Buchungsbelege anerkannt werden. Das Dateiformat ist nicht vorgeschrieben, eine einfache PDF-Datei genügt. Jedoch müssen die Anforderungen der GoBD an die Aufbewahrung elektronischer Dokumente eingehalten werden. An diese Entscheidung sind alle nachgeordneten Behörden, also z. B. die Finanzämter vor Ort gebunden.
Kunden, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, sollten sich bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe informieren, was im Fall des Bezugs von elektronischen Dokumenten (z.B. Kontoauszügen) zur Erfüllung dieser Pflichten zu beachten ist.