miteinander füreinander,

Stiftung der Volksbank Köln Bonn eG

Die genossenschaftliche Unternehmensform ist im Bankenmarkt einzigartig. Als Mitglieder sind unsere Kunden zugleich Miteigentümer ihrer Volksbank. Umgekehrt verstehen wir uns als Förderer unserer Mitglieder. Der Solidaritätsgedanke findet seine praktische Umsetzung in der Stiftung der Volksbank Köln Bonn eG.

Aus ihr heraus fördern wir gemeinnützige soziale und kulturelle Initiativen und unterstützen  insbesondere unverschuldet in Not geratene Mitglieder unmittelbar. Damit erfährt der Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe eine vielfache und praktische Umsetzung.

Die Vertreterversammlung beschließt jährlich, aus dem Jahresüberschuss eine Spende in Höhe von 0,1% der Geschäftsguthaben an die Stiftung zu zahlen.

So können Sie die Stiftung unterstützen:
Die Stiftung kann von Jedermann Zustiftungen oder Spenden entgegennehmen. Die Höhe spielt keine Rolle, auch kleine Beträge helfen. Die Gelder werden dem Stiftungsvermögen zugeführt.

Die Stiftung nimmt auch gerne Zuwendungen aufgrund von Verfügungen von Todes wegen oder Spenden und Sammlungen im Zusammenhang mit Geburtstagen, Jubiläen etc. an.

Die Stiftung ist gemeinnützig. Für Ihre Spende erhalten Sie eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung.

Spendenkonto:
Volksbank Köln Bonn eG

IBAN: DE 87 38060186 2088888017
BIC: GENODED1BRS

Wir unterstützen gemeinnützige, soziale und kulturelle Initiativen in Köln und Bonn, ebenso wie unverschuldet in Not geratene Mitglieder. Ziel ist es, aktive Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Das heißt, wir helfen immer dort, wo ehrenamtliches Engagement vorhanden ist, aber finanzielle Mittel fehlen.

Wir unterstützen beispielsweise:

• Fördervereine von Kindergärten und -gruppen
• Initiativen für kranke oder benachteiligte Kinder
• Jugendzentren und -heime
• Schulen und Hochschulen
• gemeinnützige Vereine (z.B. Sportvereine und kulturelle Initiativen)

Voraussetzung für eine Spende ist immer die Mitgliedschaft des Spendenempfängers bei der Volksbank Köln Bonn eG.

  1. Sie als Verein füllen unseren Förderantrag aus
  2. In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen stimmt der Stiftungsrat bzw. der Stiftungsvorstand über die anstehenden Förderungen ab.
  3. Über das Ergebnis benachrichtigen wir Sie.