Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist
- Lebensstandard halten
- Ihren passenden Schutz finden
- Früh einsteigen und günstige Beiträge sichern
Viele Berufsgruppen verdienen im Laufe des Berufslebens über eine Million Euro!*
Vorausgesetzt man fällt nicht langfristig aus.
Fangen wir vorne an: Das Risiko Jobverlust wird von vielen Menschen unterschätzt. Sie haben sicher auch Versicherungen für Ihr Haus, Ihr Auto oder sogar für Ihr Handy. Doch getragen wird Ihr gesamter Besitz durch Ihr Einkommen. Deshalb brauchen Sie die Sicherheit, in jeder Situation auf Ihr Einkommen zählen zu können.
* Quelle: "Was verdienen die Deutschen ihr Leben lang?" (Stand: 09/2019) - https://www.dia-vorsorge.de/einkommen-vermoegen/das-lebenseinkommen-der-deutschen/
Die Gefahr einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Jeder vierte Arbeitnehmer muss vor dem Rentenalter kurz- oder langfristig seinen Beruf wegen Unfall oder Krankheit aufgeben. Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei unserem starken Partner R+V, schützen Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im Fall der Fälle bekommen Sie statt Ihres Gehalts eine Rente aus der Versicherung. Damit Ihr Leben weitergeht.
Das Beispiel zeigt, wie hoch Ihr Einkommen bis zu Ihrem Renteneintritt sein kann.
Quelle: https://www.ruv.de/berufsunfaehigkeitsversicherung
Mit der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie vor Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig werden. Sie bietet Ihnen finanzielle Sicherheit ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit – und das unabhängig von den gesetzlichen Regelungen. Denn anders als im Gesetz vorgeschrieben, sichert R+V Ihren aktuellen Beruf ab, sodass Sie nicht gezwungen sind, einen anderen Beruf auszuüben.
Mit den drei Produktvarianten classic, comfort und premium der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine Absicherung, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Entscheiden Sie selbst oder lassen Sie sich von den Versicherungsexperten der R+V beraten.
classic | comfort | premium | |
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ab 24,62 EUR1 | ab 28,36 EUR1 | ab 38,71 EUR1 | |
Zahlung BU-Rente | nach 18 Monaten | Rückwirkend ab Beginn der BU | Rückwirkend ab Beginn der BU |
Keine abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf | ![]() |
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Leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit | ![]() |
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Leistung bei Arbeitsunfähigkeit wählbar | ![]() |
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Sofortleistung bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall | ![]() |
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Zusätzliche Leistung im Fall der Pflegebedürftigkeit | ![]() |
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Sofortkapital bei Berufsunfähigkeit (12 Monatsrenten) | ![]() |
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Steuerfreie Ablaufleistung | optional | optional | optional |
1 Pro Monat, Eintrittsalter 18 Jahre, BG A (z.B. Student der Wirtschaftsinformatik, Endalter 67 Jahre, 1.000 EUR Monatsrente, Nichtraucher
Nutzen Sie als Teil unserer genossenschaftlichen Gemeinschaft die Gelegenheit, sich bei unserem Partner der R+V zum Thema Berufsunfähigkeit beraten zu lassen und so Ihre Million abzusichern. Vereinbaren Sie gleich einen Rückruf zur Terminvereinbarung.
Ihr Einkommen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Sie Ihr Leben individuell und selbstbestimmt gestalten können. Doch das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Jeder vierte muss vor dem Rentenalter seinen Beruf wegen Unfall oder Krankheit aufgeben. Wenn es zu einer Berufsunfähigkeit kommt, werden die laufenden Lebenshaltungskosten schnell zu einer zusätzlichen Belastung. Wenn Sie nach 1961 geboren sind, besteht die staatliche Absicherung nur noch aus einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben Sie aber grundsätzlich nur, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können – egal in welchem Beruf. Und auch nur dann, wenn Sie bereits mindestens fünf Jahre gearbeitet haben. Bei einer Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard zu halten, kann ohne die finanziellen Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Herausforderung werden.
Die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihnen während der gesamten Versicherungsdauer im Leistungsfall eine monatliche Rente zu. Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Wir zahlen Ihnen die volle vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Außerdem müssen Sie keine Beiträge bezahlen, wenn Sie Leistungen beziehen.
Um steigende Lebenshaltungskosten oder die Inflation auszugleichen, können Sie eine Beitragsdynamik und/oder eine Leistungsdynamik vereinbaren. Mit der Beitragsdynamik erhöht sich der Zahlbeitrag und Ihre Berufsunfähigkeitsrente steigt. Mit dem Baustein Leistungsdynamik erhöhen wir im Leistungsfall jährlich Ihre vereinbarte BU-Rente.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland entscheiden sich dafür, in Teilzeit zu arbeiten – weil sie z. B. für ihre Kinder da sein oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern wollen. Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch in Vollzeit abgeschlossen haben, aber in Teilzeit berufsunfähig werden, riskieren Sie bei vielen Versicherern, dass Sie keine Leistung bekommen. Wir haben für solche Fälle die sogenannte „Teilzeitklausel“. Dank dieser Klausel gelten bei allen neu abgeschlossenen BU-Policen auch nach einem späteren Wechsel in Teilzeit dieselben Leistungsvoraussetzungen wie zuvor als Vollzeitkraft.
Mit der Arbeitsunfähigkeits-Option (AU-Option) erhalten Sie die vereinbarten Leistungen aus Ihrer R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon, wenn Sie krankgeschrieben sind. Die AU-Option gilt bei Krankschreibung wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
Wenn Sie noch in einem anderen Beruf arbeiten können, der Ihrer „bisherigen Lebensstellung“ entspricht, erhalten Sie bei anderen Versicherern oftmals keine Zahlungen bei Berufsunfähigkeit.
Wir als Versicherer verzichten bei Berufsunfähigkeit auf diese abstrakte Verweisung in andere Berufe in allen Berufsgruppen, also auch bei Personen mit überwiegend körperlicher Tätigkeit. Sollten Sie berufsunfähig werden, erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente selbst dann, wenn Sie eine mit Ihrem Beruf vergleichbare Tätigkeit theoretisch ausüben könnten. Ihr Anspruch entfällt nur, wenn Sie eine andere Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt tatsächlich ausüben. Diese muss aber auch Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen.
Sie können bei Vertragsschluss zwischen verschiedenen Überschussverwendungsarten wählen: