Freigabe von Gehaltszahlungen/ Service-RZ-Verfahren

Geben Sie Ihre Zahlungsaufträge (z.B. Lohn-/Gehaltszahlungen), die von einem Service-Rechenzentrum (SRZ) – z.B. DATEV – eingereicht werden, einfach online frei.

Ihre Vorteile:

  • Kein Faxen von Begleitzetteln mehr
  • Sofortige Transparenz über die die freigegebenen Aufträge
  • Präzise Terminsteuerung und Freigabekontrolle
  • Flexible Freigabe rund um die Uhr von überall möglich
  • Nutzen Sie Ihren bestehenden Online-Banking-Zugang – keine weitere Freischaltung erforderlich

Sie benötigen lediglich einen freigeschalteten Online-Banking-Zugang (PIN-TAN, HBCI oder EBICS).

Sie verfügen bisher nicht über einen der genannten Online-Banking-Zugänge ?
Dann empfehlen wir Ihnen die Online-Freigabe über unsere Online-Filiale mit PIN-TAN. Wenden Sie sich zur Freischaltung bitte an Ihren Kundenberater.

Die Freigabe ist über folgende Wege möglich:

Freigabe Online Filiale mit PIN/TAN

Melden Sie sich im VR OnlineBanking an.

SRZ-Dateien, die beispielsweise der Beauftragung von Lohn-/Gehaltszahlungen dienen, können Sie im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Aufträge" einsehen. Dort können Sie nach einem Klick auf "Dateiverarbeitung" eingereichte SRZ-Dateien einsehen oder selbst Dateien hochladen und damit zum Beispiel SEPA-Überweisungen in Auftrag geben.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder an unser
Telefon-Service-Center unter Telefon 0221/2003-2004

Freigabe VR-Networld Sofware und PIN/TAN oder HBCI

  • Wählen Sie in der VR-NetWorld-Software den Menüpunkt [Startseite] [ZV-Dateien Freigabe]
  • Rufen Sie den Bestand offener Aufträge über den Button [Aktualisieren] ab
  • Wählen Sie die Aufträge, die Sie ausführen möchten und klicken auf den Button [Freigeben]

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Zahlungsverkehrsspezialisten unter Telefon 0221/2003-2009

Freigabe Profi cash und PIN/TAN oder HBCI

  • Wählen Sie in Profi cash den Menüpunkt [Tagesgeschäft] [Dateifreigabe] [Freigabe ZV-Datei über HBCI].
  • Aktualisieren Sie den Bestand offener Aufträge über den Button [Bestand abholen]
  • Wählen Sie die Aufträge, die Sie ausführen möchten und klicken auf den Button [Datei(en) freigeben]

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Zahlungsverkehrsspezialisten unter Telefon 0221/2003-2009

Fragen und Antworten

Was muss mein Steuerberater beachten/ändern?

Für Ihren Steuerberater besteht kein Handlungsbedarf. Die Zahlungsaufträge werden auf dem gleichen Weg wie bisher über das Service-RZ (z.B. DATEV) an uns übermittelt.

Sie erhalten von Ihrem Steuerberater auch weiterhin einen Begleitzettel, um die freizugebenden Aufträge kontrollieren zu können.

Lediglich die Freigabe durch Sie erfolgt online, der Versand des Begleitzettels per Fax oder E-Mail an uns entfällt.

Funktioniert die Freigabe auch mit Banking-Software anderer Hersteller ?

Inzwischen bieten viele Anbieter die Funktion an, bitte wenden Sie sich hierzu an den Anbieter Ihrer Banking-Software.

Kann ich auch das EBICS-Verfahren zur Freigabe nutzen?

Sie können Service-RZ-Aufträge auch über das EBICS-Verfahren freigeben. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir die Funktion in Ihrem EBICS-Zugang für Sie freischalten.