Selbstauskunft (Firmenkunde)

Häufig gestellte Fragen

Warum benötigt die Bank die Selbstauskunft (Firmenkunde)?

Sie haben bei der Volksbank Köln Bonn eG - nachstehend Bank genannt - einen Kredit beantragt oder stehen als Bürge zur Verfügung. Die Selbstauskunft (Firmenkunde) gibt Anhaltspunkte für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Neben der kaufmännischen Selbstverständlichkeit wird die Selbstauskunft von Banken auch aus aufsichtsrechtlichen Gründen angefordert. Das Verlangen hat ausdrücklich nichts mit Ihrer persönlichen Bonität zu tun.

Was ist die Selbstauskunft (Firmenkunde)?

Die Selbstauskunft (Firmenkunde) enthält detaillierte Angaben zu Ihren wesentlichen Vermögenspositionen und Verbindlichkeiten. Wesentlich bedeutet insbesondere Angaben zu Grundvermögen, zu Geld- und Wertpapiervermögen, Rückkaufswerte von Lebens- und Rentenversicherungen, Beteiligungen und zu allen Formen von Krediten/Darlehen. PKW, Schmuck sowie Kunstgegenstände brauchen nicht angegeben zu werden, sofern sie keinen außerordentlichen Marktwert besitzen.

Wann benötigt die Bank eine Selbstauskunft (Firmenkunde)?

Die Selbstauskunft (Firmenkunde) bildet die Grundlage für die so genannte Bonitätsprüfung und ist daher den Antragsunterlagen zum Zeitpunkt einer Kreditanfrage beizulegen. Zudem kann es erforderlich sein, während der Laufzeit von Krediten/Darlehen die Angaben nochmals zu überprüfen, sofern sich wesentliche Veränderungen ergeben haben.

Wie detailliert müssen die Angaben sein?

Wir bitten Sie, die Fragen vollständig und zutreffend zu beantworten. Aus den Angaben muss ersichtlich sein, wem die einzelnen Vermögenswerte bzw. Verpflichtungen zuzurechnen sind. Zusätzliche Angaben können Sie formlos auf Anlagen machen. Bei wesentlichen Vermögenswerten behält die Bank sich vor, Nachweise zur Unterlegung der Angaben zu fordern. Diese werden dann wesentlicher Bestandteil dieser Selbstauskunft (Firmenkunde).

Die Wertansätze müssen nachvollziehbar sein. Insbesondere bei Grundvermögen bitten wir Sie, neben der subjektiven Werteinschätzung (geschätzter möglicher Verkaufspreis) auch Angaben zu Lage, Größe, Nutzung, Belastung und ggf. Mieterträgen zu machen. Zudem kann die Beifügung von ergänzenden Unterlagen wie z. B. Grundbuchauszügen, Übertragungsverträgen etc. erforderlich sein. Die Bank wird Sie gesondert darauf hinweisen. Gegen Übernahme der Kosten sind wir gern bereit, Einsicht in öffentliche Register zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass nicht zutreffende oder unvollständige Angaben nach den geltenden Allgemeinen Darlehens-/Kreditbedingungen die fristlose Rücknahme der Darlehenszusage bzw. die fristlose Kündigung des Darlehens/Kredites nach sich ziehen können. Bei dem u. U. erforderlichen Nachweis des berechtigten Interesses wird die Bank das Bankgeheimnis wahren.

Wie werden Vermögenswerte/Verbindlichkeiten erfasst, bei denen nicht nur ich Kontoinhaber bin?

Bitte führen Sie die betreffenden Angaben wie alle sonstigen auf und vermerken Sie Ihren Anteil daran.

Elektronischer Vordruck

Sie können das Formular, das Sie auf dieser Seite als Download finden, direkt ausfüllen.

Wenn Sie mehrere Anlagen benötigen:

a) füllen Sie bitte jeweils ein Formular aus, 

b) drucken dieses 

c)  und rufen es erneut auf

und verfahren Sie ab Punkt a) so oft Sie die Anlage benötigen.

Speicherung Elektronischer Vordruck

Sie können das ausgefüllte Formular auf Ihren Rechner speichern. Dadurch haben Sie Ihre Daten immer zur Verfügung und brauchen bei der nächsten Einreichung dieses Formulares nur noch die evtl. notwendigen Veränderungen vorzunehmen.

Können auch andere Vordrucke verwendet werden / kann die Aufstellung auch formlos abgegeben werden?

Selbstverständlich können Sie sonstige Formulare bzw. eine formlose Aufstellung einreichen. Beachten Sie jedoch bitte, dass die in unserem Vordruck vorgesehenen Angaben enthalten sind.

Wer hat bei der Bank Einblick in meine Unterlagen?

Der diskrete Umgang mit Ihren vertraulichen Informationen ist für uns ein Grundverständnis. Darüber hinaus unterliegen die uns benannten Sachverhalte dem Bankgeheimnis. Im Haus haben nur die Mitarbeiter mit Kreditverantwortung Zugriff auf Ihre Angaben.

Welche Angaben muss ich zu meinem/n Unternehmen machen?

In der Selbstauskunft (Firmenkunde) sind nur Angaben zu Beteiligungsverhältnissen und Geschäftsleitungsbefugnis erforderlich. Darüber hinaus behalten wir uns vor, auch Jahresabschlüsse, Steuerunterlagen und unterjährige Zahlen zu Unternehmen anzufordern, um einen Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erlangen.

An wen kann ich mich bei sonstigen Fragen wenden?

Ihre persönliche Kundenberaterin/Ihr persönlicher Kundenberater steht Ihnen für Fragen und weitere Erläuterungen gern zur Verfügung.