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FAQ – Ihre Zustimmung zu den neuen Geschäftsbedingungen

Mit Wirkung zum 05. Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen und Anpassungen bei de Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen sowie im Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) in Kraft. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Ihre Zustimmung und die anstehenden Änderungen.

Allgemeines zur Zustimmung

Warum muss ich zustimmen?

Wir wissen, dass wir Sie in der Vergangenheit schon mehrfach um Ihre Zustimmung gebeten haben, und möchten uns herzlich für Ihre bisherige Unterstützung bedanken. Leider sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auch künftig regelmäßig über Änderungen zu informieren und um Ihre Zustimmung zu bitten. Unser Ziel bleibt es, die Zusammenarbeit für Sie so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten.

Ist mit den Zustimmungen auch eine Preiserhöhung verbunden?

Nein, mit Ihrer Zustimmung werden ausschließlich die geänderten Geschäftsbedingungen im Zahlungsverkehr, die Sonderbedingungen und ergänzende Formulierungen im PLV zum 05.10.2025 wirksam. Eine Preiserhöhung ist damit nicht verbunden. Künftige Preisänderungen müssen jeweils separat mit Ihnen vereinbart werden.

Können Sie die Änderungen ablehnen?

Ja, Sie können die Zustimmung verweigern. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und dem PLV eine Grundlage für unsere Geschäftsbeziehung darstellt. Sollte keine Zustimmung erfolgen, behalten wir uns vor, die Fortführung der Geschäftsverbindung zu prüfen.

Kann ich nur einzelnen Bedingungen zustimmen?

Nein, eine Zustimmung ist nur zu allen Änderungen gemeinsam möglich. Der Online-Zustimmungsprozess sieht vor, dass Sie mit einem Klick allen Änderungen zustimmen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Was ändert sich im Zahlungsverkehr?
  • Die Regelungen für „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen im EWR werden vereinheitlicht.
  • Echtzeitüberweisungen sind künftig rund um die Uhr möglich und werden innerhalb von 10 Sekunden ausgeführt, sofern der Zahlungsdienstleister des Empfängers das Verfahren unterstützt.
  • Es gibt keine generelle Betragsgrenze mehr für Echtzeitüberweisungen, außer es wurden Höchstbeträge vereinbart (z. B. im OnlineBanking).
  • Vor der Freigabe einer Überweisung muss künftig eine Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“, VOP) erfolgen – das erhöht die Sicherheit Ihrer Zahlungen.
  • Die Standard-Überweisung bleibt weiterhin wie gewohnt bestehen.
Was ändert sich bei der girocard (Debitkarte)?
  • Die Bedingungen werden an neue Einsatzmöglichkeiten und die fortschreitende Digitalisierung angepasst.
  • Neue Begriffe und Funktionen werden eingeführt, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Was ändert sich beim OnlineBanking?

Die Auftragsarten, die Sie im OnlineBanking nutzen können, werden erweitert – insbesondere für Zahlungsdienste und Kontoinformationen.

Was ändert sich im Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV)?
  • Änderungen betreffen vor allem den Überweisungsverkehr.
  • Im Bereich kartengestützter Zahlungsverkehr werden typische Fälle für Ersatzkartenentgelte ergänzt.
  • Es erfolgt keine Preisanpassung mit dieser Zustimmung.
Was ist bei der Datenfernübertragung (DFÜ) zu beachten?
  • Künftig ist bei Überweisungen grundsätzlich eine Empfängerüberprüfung vorgesehen, um die Sicherheit zu erhöhen.
  • Bei Sammelüberweisungen können Sie entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll.
  • Bei Aufträgen mit mehreren Echtzeitüberweisungen werden diese einzeln verarbeitet.
  • Nach einer Empfängerüberprüfung werden Sie über das Ergebnis informiert und können den Auftrag freigeben oder ablehnen.