Sie haben seit dem 1. Januar 2022* eine Wohnimmobilie gekauft, die Sie auch selber nutzen? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie:
Das Land NRW fördert den Immobilienkauf mit insgesamt 400 Mio. Euro:
Bis zu zwei Prozent des Kaufpreises werden erstattet. Die Summe ist bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt. Der maximale Zuschuss liegt somit bei 10.000 Euro.
Jeder, der seit dem 01.01.2022* eine Immobilie (Haus, Wohnung oder Grundstück) gekauft hat, kann den Zuschuss auch rückwirkend beantragen. Anträge sind über die NRW.BANK zu stellen.
DIESE KRITERIEN SIND ENTSCHEIDEND:
- Der Kaufvertrag wurde ab dem 01.01.2022 abgeschlossen.
- Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
- Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von drei Jahren ab Antragstellung nachzuweisen
Hier können Sie den Zuschuss beantragen:
https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum
Dort finden Sie auch weitere Informationen.
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* Entscheidend ist das Datum des notariellen Kaufvertrages. Dieser muss ab dem 01.01.2022 abgeschlossen werden.